Showroom/Lager/Laden:
Schwabstraße 2
71686 Remseck am Neckar

Montag bis Freitag 11-16 Uhr, Donnerstag bis 20 Uhr, Samstag 10-14 Uhr, außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Absprache: 017660886223.

Häufig gestellte Fragen

COC-Papiere vereinfachen den grenzüberschreitenden Verkauf von Autos in Europa. COC steht für „Certificate of Conformity“. Es handelt sich um eine Konformitätsbescheinigung für Fahrzeuge innerhalb der Europäischen Union (EU).

Bitte lassen Sie uns die folgene Unterlagen per Email kommen:

1. Bild vom Fahrzeug
2. Bild vom Fahrzeugsnummer auf Rahmen
3. Unbedenklichkeitsbescheinigung

Die Bearbeitungsgebühr beträgt 85€ und die Lieferzeit beträgt ca. 10 Tage.

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Seit Januar 2020 können Autofahrer ihren Klasse B-Autoführerschein ohne Prüfung erweitern und 125er-Motorräder und -Roller fahren.

Hierzu gilt folgende Regel:
 
Führerschein Klasse 3 125ccm
 
Haben Sie Ihren alten 3er-Führerschein vor dem 01.04.1980 gemacht, dürfen Sie auch Motorräder bis zur aktuellen Klasse A1 (inklusive Beiwagen) fahren – also Kleinkrafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³.
Den ganzen Informationstext finden Sie wie folgt:
 
http://www.fuehrerscheine.de/fuehrerschein/fuehrerscheinklassen/fuehrerschein-klasse-3/
 
Grundsätzlich gibt es bei Einhaltung der Serviceintervalle 2 Jahre Gewährleistung
 

Dies hängt stark von der Fahrweise ab, bei 50ccm Maschinen sind es ca. 1,8 l / 100 km und bei 125ccm Krafträdern etwa 2.3 l / 100 km

Jugendliche dürfen ab einem Alter von 15 Jahren Mofa fahren. Wann sie die Prüfung frühestens ablegen dürfen, ist – je nach Bundesland- unterschiedlich.

Für ein 45 km/h schnelles Leichtkraftfahrzeug benötigt man in Deutschland mindestens die Führerscheinklasse AM, diesen kann man ab 15 Jahren ablegen. Je nach Fahrzeugtyp kann jedoch auch ein anderer Führerschein für das Fahren eines solchen Fahrzeugs notwendig sein.

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